
Öffentliche Förderdarlehen
Bei einer guten Geschäftsidee, die überzeugend und tragfähig ist, können öffentliche Förderdarlehen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union helfen. Sie geben eine finanzielle Starthilfe, denn sie bieten meist besonders günstige Konditionen hinsichtlich Zinssatz, Haftung, Laufzeit und Tilgung und stärken zudem die Sicherheiten oder das wirtschaftliche Eigenkapital. Auf unserer Homepage stellen wir Ihnen die wichtigsten Förderprogramme vor.
Weitere Tipps und Informationen zu den wesentlichen Förderprogrammen finden Sie in der Broschüre der NRW.BANK “Auf dem Weg zur Förderung”. Sie können die Broschüre in der rechten Spalte downloaden oder in unseren Servicebereich bestellen.
Über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und den Förderlotsen der NRW.BANK unter www.foerderlotse.nrw.de können Sie nach weiteren Förderprogrammen recherchieren.
Förderdarlehen der NRW.BANK
Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist die erste Adresse für Gründerinnen und Gründer sowie für bestehende kleine und mittlere Unternehmen, wenn es um öffentliche Förderprogramme geht.
Die NRW.BANK bietet vielfältige Finanzierungshilfen für Existenzgründungen und Unternehmenssicherung – zum Beispiel durch Investitionszuschüsse, Nachrangdarlehen, Beteiligungskapital und Haftungsfreistellungen.
Häufig genutzt werden folgende Förderdarlehen:
NRW.BANK.Gründungskredit
Mit dem NRW.BANK.Gründungskredit können Gründerinnen und Gründer mit Krediten von 25.000 Euro bis zu 5 Millionen Euro gefördert werden. Der Finanzierungsanteil beträgt dabei bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Als förderfähig gelten u.a. der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, von Betriebs- und Geschäftsausstattung oder auch die Übernahme bereits bestehender mittelständischer Unternehmen. Der ohnehin schon günstige Zinssatz, der aus der Zusammenarbeit von NRW.BANK und der KfW Bankengruppe resultiert, wird für bestimmte Maßnahmen wie z.B. Investitionen in das Anlagevermögen sowie Kosten für bestimmte externe Beratungsdienstleistungen und erste Messeteilnahmen nochmals vergünstigt. Der NRW.BANK.Gründungskredit wird mit Laufzeiten von fünf, zehn und zwanzig Jahren angeboten. Mit dem Förderkredit kann optional im Rahmen eines standardisierten Verfahrens eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragt werden.
NRW.BANK.Mittelstandskredit
Mit dem NRW.BANK.Mittelstandskredit handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung von Existenzgründungen, mittelständischen Unternehmen und freiberuflichen Praxen. Der NRW.BANK.Mittelstandskredit steht sowohl als Investitions- als auch als Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung. Die Darlehenssumme liegt jeweils zwischen 25.000 Euro und 5 Millionen Euro. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit der KfW Bankengruppe.
Ansprechpartner
Über die Förderprogramme informiert Sie die NRW.BANK über das Beratungscenter Rheinland 0211 / 91741-4800 und über das Beratungscenter Westfalen 0251 / 91741-4800. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und den aktuellen Zinskonditionen erhalten Sie auch auf der Homepage der NRW.BANK unter www.nrwbank.de
Vor Antragstellung wird eine kostenlose Erstberatung bei den STARTERCENTERN NRW empfohlen.
Die Förderprogramme des Bundes werden durch die KfW Bankengruppe angeboten. Die wichtigsten Programme für Gründerinnen und Gründer sind:
KfW-Gründerkredit – StartGeld
Die KfW bietet Existenzgründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 EUR Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an.
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Die Förderung wird als Darlehen gewährt.
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs.
Darlehenshöchstbetrag: maximal 100.000 EUR, davon Betriebsmittel maximal 30.000 EUR.
Laufzeit: maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei.
KfW-Gründerkredit – Universell
Die KfW bietet Existenzgründern, Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland zu günstigen Konditionen an. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Die Förderung wird als Darlehen gewährt.
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel.
Darlehenshöchstbetrag: maximal 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Laufzeit: maximal zwanzig Jahre, davon höchstens drei Jahre tilgungsfrei.
Ansprechpartner
Weitere Informationen über die Förderprogramme erhalten Sie auf der Homepage der KfW Bankengruppe oder im Infocenter unter der Rufnummer 0800 5399001 (montags bis freitags in der Zeit vom 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr, kostenfrei).
Gerade Gründer mit kleinem Kreditbedarf haben oft Probleme mit einer Finanzierung über die Hausbank. Um diesen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, bietet die NRW.BANK in Kooperation mit den STARTERCENTERN NRW sogenannte Mikrodarlehen an.
Die Bundesregierung hat Anfang 2010 den Mikrofinanzfonds Deutschland gestartet, der ebenfalls Kleinkredite anbietet.
NRW/EU.Mikrodarlehen der NRW.BANK
Mit den NRW/EU.Mikrodarlehen ist ein landesweites Angebot geschaffen worden, das Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit unterstützt.
Die Mikrodarlehen werden im Bereich von 5.000 bis 25.000 Euro angeboten. Wer von seiner Hausbank keinen Kleinstkredit für die Unternehmensgründung erhält, kann bei einem STARTERCENTER NRW einen Mikrokredit der NRW.BANK beantragen. Eine Stellung von Sicherheiten ist nicht notwendig. Zwingende Voraussetzung ist eine Beratung im zuständigen STARTERCENTER NRW, dessen positives Votum zum Gründungsvorhaben und die Inanspruchnahme einer Begleitberatung durch ehrenamtliche Senior Coaches oder freie Berater. Dies soll gewährleisten, dass die Kleinstgründer nicht nur finanziell, sondern rundum auf sicheren Füßen stehen. Die Laufzeit für das Mikrodarlehen beträgt sechs Jahre, wovon das erste Halbjahr tilgungsfrei ist.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der NRW.BANK: www.nrwbank.de.
Mikrokreditfonds Deutschland
Der Mikrokreditfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Ende 2009 als Garantiefonds eingerichtet.
Über sogenannte Mikrofinanzinstitute können Kredite bis zu 20.000 Euro an kleine und junge Unternehmen vergeben werden, die über ihre Hausbank keine Kredite erhalten. Hierzu zählen insbesondere von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen. Betriebe mit hoher Ausbildungsbereitschaft sollen bei der Kreditvergabe besonders berücksichtigt werden.
Die maximale Laufzeit für die Kredite beträgt drei Jahre. Ausdrücklich erwünscht sind kleine Stufenkredite mit kurzer Laufzeit.
Die Mikrofinanzinstitute entscheiden selbst, welche Sicherheiten sie akzeptieren. Bankübliche Sicherheiten sind in der Regel nicht erforderlich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahmen an ein Mikrofinanzinstitut zu richten. Die Anschriften der Mikrofinanzinstitute und weitere Informationen zu dem Fonds können unter http://www.mikrokreditfonds.de abgerufen werden.

