Kurzvorstellung der Unternehmensformen
Mit der Unternehmensform geben Sie Ihrem Unternehmen einen festen Rahmen und regeln wichtige Fragen wie Eigentumsverhältnisse, Risikoverteilung und Haftungsfragen. Gleichzeitig hat die Rechtsform eines Unternehmens Auswirkungen auf den bürokratischen Aufwand – sowohl bei der Gründung als auch den Buchführungspflichten – und die Steuerbelastungen.
Erste Informationen zu Fragen der Rechtsformwahl erhalten Sie bei Ihrem regionalen STARTERCENTER NRW. Für die richtige Wahl der Unternehmensform sollten Sie sich auf jeden Fall eine kompetente Rechts- und Steuerberatung in Anspruch nehmen, die derartige Beratungen durchführen können.
Arten der Unternehmensformen
Die verschiedenen Unternehmensformen lassen sich in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilen. Einzelunternehmen und die Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass der Einzelunternehmer oder die Gesellschafter für Schulden des Unternehmens mit Ihrem persönlichen Vermögen haften. Sie müssen kein Mindestkapital aufbringen. Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Partnergesellschaft (PartnG), Kommanditgesellschaft (KG) sowie die GmbH & Co. KG. Typischer Einzelunternehmer ist der Kaufmann.
Kapitalgesellschaften haben den Vorteil einer Haftungsbeschränkung – die Gesellschafter oder Aktionäre haften nur bis zu der Höhe ihrer Einlagen. Je nach Vorhaben kann dies ein entscheidender Grund für die Wahl der Kapitalgesellschaft sein. Zu den Kapitalgesellschaften gehören u.a. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmensgesellschaft (UG), die Aktiengesellschaft (AG) oder die eingetragene Genossenschaft (eG).

